Update: Dez 2022

Aktuell gelten keine Corona - Einschränkungen bzw. besondere Schutzmaßnahmen. Das bayerische Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten. Es können jedoch jederzeit Veränderungen eintreten, auf die wir keinen Einfluss haben.

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ACHTUNG: Nachfolgende Regeln sollen ab dem 01.10.2022 gelten. Die Verordnung enthält viele, viele Kann-Regeln, die eintreten können oder eben nicht. Änderungen können sehr schnell eintreten. Wir haben hierauf keinerlei Einfluss. Bitte informieren Sie sich fortlaufend selbsttätig über die jeweils gültigen Regeln für den Zeitpunktes ihres Aufenthalt.

Bundesweite Regelungen

Die neuen Regelungen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. In diesem Zeitraum sollen in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten: etwa die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. 

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. 

Für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es eine Ausnahme geben: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen auszuweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind. 

Ebenso können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Dazu zählen etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung gelten bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Des Weiteren kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.

 

ACHTUNG: 16. Bayerische Infektionsschutzverordnung ab 03.04.2022:

Wir zeigen wieder Gesicht!   Keine G-Regeln mehr!

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen somit am 2. April. In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat,                      sind nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten. 

Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln entfallen somit ab Sonntag, 3. April. Weiterhin bleiben soll nur noch die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken sowie eine Testpflicht im Pflegebereich, in Schulen und Kitas. Alles andere liegt nun in der freien Entscheidung der Menschen. 

Das Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten.

Dien nachfolgend aufgeführten hausinternen Regeln sind nicht mehr gültig. Es können jedoch gesetzliche Veränderungen eintreten, auf die wir keinen Einfluss haben.

Stand: 31.03.2022

 

 

Unsere Hygiene Maßnahmen während ihres Hotelaufenthaltes​

(15 Bay. Infsg. mit Verlängerung)  

WICHTIG !!!

Sehr verehrte Gäste,

wir freuen uns Sie bei uns im Landhotel Tannenhof***S  begrüßen zu dürfen.

Ungewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Zu ihrer und unserer Gesundheit haben wir nachfolgend einige Hinweise, im Einklang mit den aktuell gesetzlichen Vorgaben, für einen erholsamen Aufenthalt bei uns, zusammengefasst mit der dringlichen Bitte um Beachtung, da wir vom Gesetzgeber laut Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern vom 23.04.2021 aufgefordert sind  gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

Auch wenn wir Sie alle gerne wieder bei uns begrüßén möchten, gibt es aktuell gültige gesetzliche Vorschriften für einen Aufenthalt in Hotels. Zutritt haben nur Genesene und Geimpfte, jeweils mit den gültigen Zusatzbedingungen, wie z.B.  Nachweise. Wir sind verpflichtet die entsprechenden Nachweise einzufordern und zu kontrollieren. Bitte informieren Sie sich schon vor Anreise eigenverantwortlich über die gültigen Vorschriften. ACHTUNG: Ein Aufenthalt ist laut bayerischer Corona Verordnung nur möglich für: 

Es können jederzeit  Änderungen eintreten, die nicht in unserem Ermessen liegen.

Ein Aufenthalt ist laut bayerischer Corona Verordnung nur möglich für: 

Vollständig geimpfte Personen ( 3 x Impfung )  Der Impfnachweis ist bei Anreise vor zu legen.

Genesene Personen: Die Bescheinigung +/ oder ein positiver PCR Test ist bei Anreise vor zu legen. Als Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion gilt laut bayerischem Gesundheitsministerium ein positiver PCR-Test mit dem entsprechenden Datum, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen muss. Hilfsweise kann man auch die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation vorlegen. Der Genesenen-Nachweis ist jedoch nur mit PCR-Test und nicht mit Schnell- bzw. Antikörpertest gültig.

Getestete Personen: Testnachweis bei Anreise möglich mittels:

- PCR – Test Max 24 Stunden alt – gültig 72 Stunden

- Schnelltest (Apotheke) Max 12 Stunden alt – gültig 72 Stunden

- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht - 72 Stunden gültig (wird nicht von uns zur Verfügung gestellt)

Kinder bis zum 12. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen. Eine Testung ist in Spiegelau von Mo - Fr in der Waldapotheke (nur mit Anmeldung) möglich. https://www.wald-apotheke-spiegelau.de/

WICHTIG: Die Tests sowie evtl. Anmeldungen sind in ihrer eigenen Verantwortung durchzuführen/organisieren.

Gäste, wenn mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird, dass aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist. Wir sind verpflichtet sämtliche Nachweise bei Anreise zu kontrollieren

 

1.  Zu unser aller Schutz verzichten wir aktuell auf ein herzliches Händeschütteln zur Begrüßung. Wir wollen nicht unhöflich erscheinen, sondern wir sorgen uns um aller Wohlbefinden. Ein ehrliches, mündliches „Grüß Gott“ muss leider aktuell zur Zeit genügen.

2.  Bitte teilen Sie uns schon bei Anreise oder während ihres Aufenthaltes umgehend mit, wenn Sie sich nicht Wohlfühlen und Sie den Verdacht auf eine Atemwegs-Lungen Erkrankung haben. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere ist der Aufenthalt laut Bekanntmachung des Freistaates Bayern vom 05.06.2021 nicht gestattet. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz Aller. Ihr Zimmerschlüssel wurde vor ihrer Anreise desinfiziert. Bitte behalten Sie den Schlüssel aus Hygienegründen bis zu ihrer Abreise bei sich und geben Sie ihn nicht an der Reception ab. Zur Optimierung der Hygienesicherheit ist unser Haus bis auf weiteres nur für Hotelgäste geöffnet. Benutzen Sie zwingend im gesamten Hotelbereich/Innen eine medizinische Maske bzw. einen FFP 2 Mundschutz. (Ausnahme: Am Sitzplatz/Tisch im Restaurant und natürlich auf dem Zimmer.) Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Gäste ab dem 16. Geburtstag haben im Innenbereich eine FFP2 Maske (Ab Corona-Ampel Stufe Gelb eine FFP2-Maske. Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19- Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten) und Vermieter und Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen.

3.   Wir haben im gesamten Hotelbereich 19 Hygienestationen bereitgestellt. Diese befinden sich an allen Eingängen, am/im Restaurant, Eingang Wellnessbereich und auf den Fluren. Bitte nutzen Sie dieses Angebot ausführlich, besonders wenn Sie von Ausflügen zurückkommen oder bevor Sie zum Essen gehen.

4.  Bitte achten Sie permanent auf ausreichend Abstand zu anderen Personen. (1,5 Meter) Dies gilt vor allem im Wellnessbereich (siehe gesonderte Hygieneinformation), an der Reception und im Restaurant. Respektieren Sie den Abstandswunsch anderer Personen und nehmen Sie Rücksicht.

5.  Das Frühstück kann in der Zeit von 7.30 Uhr bis 10.00 Uhr eingenommen werden. Unsere Abendessenszeit beginnt im Moment bereits ab 17.00 Uhr und endet um 20.30 Uhr. Damit können besonders Familien mit Kindern bereits frühzeitig mit dem Essen beginnen. Auch die Hauptessenszeit wird damit für alle Gäste deutlich entzerrt und sorgt dadurch automatisch für zusätzlichen Platz. Bitte benutzen Sie beim Gang zum Buffet (Morgens und Abends) immer  eine medizinische Maske bzw. einen FFP 2 Mundschutz und einen Handschuh. Unser Restaurantbereich ist aktuell bis max. 24.00 Uhr geöffnet. Biergarten und Terrasse schließen  um 22.00 Uhr. (In allen Bereichen dürfen sich keine Gäste mehr aufhalten). 

6.  Sie erhalten von unseren Restaurantmitarbeitern für ihren gesamten Aufenthalt einen nur für Sie reservierten Tisch im Restaurant gezeigt. Bitte behalten Sie diese Sitzplätze zwingend bei (wie eingedeckt), damit die Abstandsregeln für Sie und für Andere beibehalten werden können. Es gelten die jeweils gültigen max. Personenzahl/Hausstände an einem Tisch.  max. 10 Personen aus verschiedenen Hausständen. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Bitte halten Sie ihre Kinder bei sich am Tisch. Auch für Kinder gelten die Abstandsregeln zu anderen Personen. Ab dem 6. bis zum 16. Geburtstag besteht lediglich die Pflicht einer Mund-Nasen Bedeckung. Nicht belegbare Plätze/Tische sind zusätzlich mit Hinweisen deutlich gekennzeichnet. Benutzen Sie zwingend im gesamten Hotelbereich/Innen eine medizinische Maske bzw. einen FFP 2 Mundschutz. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Restaurant zum Buffet (+ Handschuh) oder zu ihrem Zimmer zurück gehen. Zeigen Sie durch Beachtung dieser Regelungen damit auch Rücksicht und Respekt gegenüber anderen Gästen und unseren Mitarbeitern. Beim 1. Besuch unseres Restaurants werden Sie von einem Mitarbeiter zu ihrem Tisch begleitet. Warten Sie bitte am Eingang bei dem dafür aufgestellten Schild.

7.  Aus Hygieneschutz-Maßnahmen haben wir aktuell beim Frühstück und beim Abendessen (Salatbuffet, Vorspeisenbuffet, Spezialitätenbuffets, etc.) teilweise einzeln abgepackte Produkte/Lebensmittel in Verwendung. Dies entspricht zwar nicht unserer Philosophie als Nationalpark-Partner zur Nutzung von regionalen Produkten und der Reduzierung von unnötigem Abfall, ist aber bis auf Weiteres sinnvoll und notwendig. Auch haben wir den Buffet-Bereich deutlich vergrößert und dadurch mehr Platz für die Abstandsregelung geschaffen. Bitte benutzen Sie beim Gang zum Buffet immer eine medizinische Maske bzw. einen FFP 2 Mundschutz und einen Handschuh. Dies soll gewährleisten, dass keine Kontakte über Zangen, Löffel, Gabel etc. übertragen werden können.

8.  Am besten verhalten Sie sich in ihrem täglichen Ablauf anti-zyklisch. Gehen Sie nicht zu den beliebtesten Essenszeiten zum Frühstück (9.00 Uhr) oder zum Abendessen (19.00). Nutzen Sie den Wellnessbereich, (siehe gesonderte Hygieneinformation ) nicht um 8.00 Uhr oder zwischen 16.00 und 18.00 Uhr.

9.  Die Seifenspender in ihrem Zimmer/Bad sind mit Desinfektionsseife gefüllt, damit Sie zu jeder Zeit ihren persönlichen Hygienestandards nachkommen können.

10. In der Gästemappe in ihrem Zimmer finden Sie ausführliche Informationen über gängige Hygienemaßnahmen, die Ihnen sicherlich bereits bestens bekannt sind. Wir möchten ihnen diese trotzdem zur Erinnerung bringen und Sie auffordern so oft wie möglich von den Desinfektionsspendern Gebrauch zu machen.

11. In verschiedenen Bereichen des Hotels finden Sie QR-Code Aufkleber. Nach erfolgtem Scannen mit ihrem Smartphone erhalten Sie einen Überblick über unsere sämtlichen hausinternen Hygienemaßnahmen.

12. Sollte es Ihnen lieber sein, dass während ihres Aufenthaltes kein Mitarbeiter ihr Zimmer betritt und deshalb kein oder nur ein teilweiser Zimmerdienst durchgeführt wird, befestigen Sie einfach das „Bitte nicht Stören“ Schild an der Außenklinke ihrer Zimmertür. Dies verhindert etwaige und nicht unbedingt notwendige Kontaktmöglichkeiten.

13. Unsere Mitarbeiter sind mit ganzer Freude und Herzen bemüht ihnen einen schönen und erholsamen Aufenthalt bei uns zu bereiten. Vor allem bei sommerlichen Temperaturen oder am heißen Herd ist körperliche Arbeit mit Mundschutz alles andere als einfach. Bitte haben Sie etwas Geduld und Verständnis, sollte einmal etwas nicht genau nach ihren Vorstellungen oder Wünschen ablaufen. Wir haben weder Virus noch Gesetze und Regeln gemacht. Diese Situation ist für uns alle schwierig, ungewohnt und auch äußerst kostspielig. Wir tun unser Möglichstes Sie zufrieden zu stellen. Gegenseitige Rücksicht ist allerdings zwingend notwendig für ein entspanntes Miteinander.

14. Der gültige Verordnungstext / Rahmenkonzept des Freistaates Bayern hängt an der Reception zum besseren Verständnis für unsere notwendigen Maßnahmen zu ihrer Einsicht aus.

15. Wir behalten uns vor, jederzeit die internen Abläufe und Hygienebestimmungen zu ändern bzw. zu verringern oder zu ergänzen. Wir orientieren uns hierbei an den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen der bayerischen Staatsregierung. Unser Hausrecht behalten wir uns bei grober Verletzung und/oder Nicht-Beachtung der Corona-Maßnahmen vor.

Viel Erholung und Entspannung bei uns im Tannenhof wünscht

ihre Familie Stieglmeier

mit allen Mitarbeitern

Stand: 11. Mai 2021/Update 15.05.2021/Update 20.05.2021/Update 04.06.2021/Update 06.06.2021/Update 11.08.2021/Update 21.08.2021/Update 31.08.2021/ Update 02.09.2021/Update 03.11.2021/Update 10.11.2021/Update 13.11.2011/Update 16.11.21/Update07.12.21/Update 15.12.21/Update 18.01.2022/Update 08.02.2022/Update 03.03.2022

copyright by Tannenhof


Update: Dez 2022
Aktuell gelten keine Corona - Einschränkungen bzw. besondere Schutzmaßnahmen. Das bayerische Kabinett hat jedoch eine Empfehlung abgegeben, in Innenräumen, beim Einkaufen und bei Großveranstaltungen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und auf ausreichend Mindestabstand zu achten. Es können jedoch jederzeit Veränderungen eintreten, auf die wir keinen Einfluss haben.

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Umsetzung der zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)  gültig ab 21.05.2021

Hygienemaßnahmen für die Benutzung des Wellnessbereiches

Sehr geehrte Gäste,

wir bitten Sie höflichst aber nachdrücklich auf die Einhaltung folgender gesetzlicher Vorgaben zu achten:

  1. Eine Benutzung des Bereiches ist nur mit An-/ und Abmeldung an der Reception möglich.
  2. Öffnungszeit: 7.00 Uhr – 20.00 Uhr
  3. Vom Zutritt zu den Einrichtungen generell ausgeschlossen ist folgender Personenkreis:
    • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,
    • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
  4. Es gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter. Der Mindestabstand gilt auch während der Nutzung einer Ruheliege. Gäste haben eine Unterlage/Handtuch zu benützen.
  5. Es dürfen sich max. 25 Personen gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten.
  6. Bis-/ ab Umkleidebereich haben Gäste ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  7. Haartrockner/ Fön dürfen nicht benutzt werden.
  8. Die maximal angegeben Besucherzahl der nutzbaren Sauna (ab 14.00 Uhr) ist zwingend einzuhalten. Gäste müssen in der Sauna auf einer Unterlage sitzen. Aufgüsse finden nicht statt.
  9. Respektieren Sie den Abstandswunsch anderer Gäste und verhalten Sie sich rücksichtsvoll. Vernunft und Eigenverantwortung sind ihre Stärken.

Spiegelau, 22.06.2020/Update 27.07.2020/Update 25.10.2020/Update 20.05.2021/Update 19.11.2021